Hilber

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 1. März 2019

  1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Hilber-Beschläge GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2 Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.hilber.at).

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Etwaige für die Ausführung des Vertrages nötige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden zu erwirken, der uns diesbezüglich zu

informieren und gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Vertragserfüllung zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.

2.2. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen, insbesondere Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen, Preislisten etc. stets Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.

2.3. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Prospekten, Preislisten, Angebots- oder Projektunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden können. Generell sind Preisangaben außerhalb verbindlicher individueller Angebote unverbindlich.

2.4. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

  1. Preise

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, unverbindlich, nicht kartelliert und freibleibend ab Lager. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.

3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2 % hinsichtlich

a.) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder

b.) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenem im Zeitpunkt der Leistungserbringung ändern.

Entgelte bei Dauerschuldverhältnissen gelten als wertgesichert nach dem VPI 2015. Als Ausgangsbasis wird der Monat des Vertragsabschlusses zugrunde gelegt. Eine Anpassung erfolgt jährlich.

  1. Zahlung

4.1. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.

Für Neukunden gilt bei der Erstbestellung Vorauskasse.

Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie verfügen können. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.3. Bei Sonderanfertigungen ist ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschluss, die Restzahlung bei Freigabe bzw. Auslieferung der ersten Produktionsmenge fällig.

 4.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen dem Kunden sofort fällig zu stellen.

4.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden gemäß § 456 UGB 9,2% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie Mahnspesen über € 10,00 pro Mahnung berechnet. Gewährte Vergütungen verfallen und werden der Rechnung zugerechnet.

4.6. Außerdem verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges, alle entstandenen Kosten, Spesen und zusätzliche Aufwendungen, insbesondere die Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen.

4.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen, sofern diese nicht gerichtlich gestgestellt wurden oder sonstige Ansprüche, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen sind für uns nicht verbindlich.

  1. Datenschutz und Bonitätsprüfung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten maschinell gespeichert werden. Er erklärt ferner sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände wie z.B. KSV 1870 übermittelt werden dürfen.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

6.2. Soweit die Ware vom Kunden weiterverarbeitet oder umgestaltet wird, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Zwischen- und Endprodukte.

6.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen – der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

6.4. Die Kosten für eine Warenaufnahme beim Kunden sowie die Kosten der Warenrückstellung an uns gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

6.5. Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde über Aufforderung des Verkäufers die Forderung an den Erwerber anteilig an den Verkäufer ab. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

6.6. Die im Zusammenhang mit den Angeboten übermittelten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind annähernd und unverbindlich. An diesen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

6.7. Weiters behalten wir uns vor, mit Angeboten verbundene Entwurfsarbeiten in Rechnung zu stellen, insbesondere wenn der Auftrag nicht zur Auslieferung kommt. Wir sind berechtigt, Konstruktion, Design und Aussehen der bestellten Waren abzuändern, soweit dies aus technischen Gründen zweckmäßig erscheint und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

6.8. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

Notwendigen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

6.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

  1. Leistung / Lieferfristen / Lieferung

7.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

7.2. Von uns angegebene Lieferfristen sind unverbindlich.

7.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

7.4. Die Lieferung erfolgt ab Werk Hilber. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die den Transport durchführende Person oder Anstalt auf den Kunden über. Teillieferungen sind möglich und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

7.5. Einschränkungen von Lieferungen durch höhere Gewalt, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch dann, wenn wir uns bei ihrem Eintritt bereits in Verzug befinden sollten. Laufende Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang; dauern die störenden Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Vom Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Kunden in angemessener Weise unterrichten.

7.6 Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

7.7. Bei Verzug der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

7.8. Bei kundenbezogenen Artikeln (Sonderartikel) behalten wir uns eine 10 %ige Über- bzw. Unterlieferung aus produktionstechnischen Gründen vor.

  1. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe (=Lieferzeitpunkt an den Kunden).

8.2. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der für den jeweiligen Liefergegenstand vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten.

8.3 Die fachgerechte Montage und Anwendung der Produkte der Firma HILBER-BESCHLÄGE Ges.m.b.H. obliegt ausschließlich dem Kunden und übernimmt die Firma HILBER-BESCHLÄGE Ges.m.b.H. keine wie auch immer geartete Haftung für die fachgerechte Montage und Anwendung ihrer Produkte.“

8.4. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein vom Verkäufer nicht ermächtigter Dritter an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt.

8.5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen, egal aus welchem Rechtsgrund, ist unzulässig. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

8.6. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar.

8.7. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

8.8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

8.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

8.10. Für mangelhafte Ware beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir räumen uns die Wahl ein, Reparaturen an Ort und Stelle durch unsere Monteure oder Hilfskräfte auf eigene Kosten durchzuführen oder die Ware insgesamt zurückzunehmen.

8.11. Retourwaren jeder Art werden – insoweit sie nicht durch Fehler unsererseits verursacht wurden – nur nach unserer vorherigen Zustimmung angenommen.

8.12. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Erhalt der Ware durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist bei unternehmerischen Kunden ausgeschlossen.

8.13. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Gegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.

8.14. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.

8.15. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

8.16. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

8.17. Vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

  1. Haftung

9.1. Gegenüber unternehmerischen Kunden haften wir nur im Rahmen des zwingenden Rechts, nach der derzeitigen Rechtslage für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit, beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

9.2. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen. Sind Vertragsstrafen schriftlich vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Generell wird der Schadenersatz auf den Wert der gelieferten Ware eingeschränkt. Wird ein Schaden durch ein einzelnes schadhaftes Stück aus einer Lieferung durch dessen Mangelhaftigkeit verursacht, so beschränkt sich die Schadenersatzpflicht auf die Höhe des Einzelstückpreises.

9.3. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits dem Kunden zufügen.

9.4. Unsere Haftung ist ferner bei unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsanleitungen, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung oder natürliche Abnutzung ausgeschlossen.

 9.5. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

9.6. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

  1. Auftragsbezogene Werkzeuge

10.1. Dem Kunden von individuellen Sonderaufträgen ist bekannt, dass für den jeweiligen Auftrag eigene kostenintensive Werkzeuge herzustellen sind. Ausdrücklich gilt als vereinbart, dass die zu leistende Anzahlung für die Herstellung des auftragsbezogenen Werkzeugs mit Auftragserteilung fällig ist. Mit der Zahlung der Werkzeugkosten sind ausschließlich die Kosten für die Herstellung der Werkzeuge abbedungen.

10.2. Individuelle auftragsbezogene Werkzeuge können, sofern keine Lebensdauer, Haltbarkeit oder individuelle Werkzeugleistung angegeben ist, bis zu deren Verschleiß auch für Folgeaufträge verwendet werden. Überschreitet ein Folgeauftrag die Stückzahl des Erstauftrags jedoch erheblich, kann die Weiterverwendung des Werkzeugs nicht garantiert werden.

10.3. Erteilt uns der Auftraggeber noch vor Erreichung der Werkzeugleistung einen weiteren Auftrag über das mit diesem Werkzeug hergestellte Produkt, legen wir unter Berücksichtigung des noch bestehenden Werkzeuges und der Nachrüstarbeiten ein neues Angebot mit einer neuen Werkzeugleistung.

10.4. Bei Abweichungen zwischen verbindlich bestellter und von uns bestätigter Stückzahl und der Werkzeugleistung gilt die Stückzahl auch als Nenngröße für die Werkzeugleistung.

 10.5. Individuell angefertigte Werkzeuge sind unabhängig von deren Nutzung auch nach Erreichen der Werkzeugleistung unser Eigentum. Wir halten uns diesbezüglich alle Rechte vor.

10.6. Sofern wir in Lieferverzug geraten, kann der Kunde nach vollständiger Bezahlung der anteiligen Werkzeugkosten und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist eine vorübergehende Herausgabe des Werkzeuges zur Fertigung in einem anderen Fachbetrieb auf seine Kosten verlangen. Dies jedoch nur, wenn der Fachbetrieb die ordnungsgemäße Wartung und Bedienung des Werkzeuges garantieren kann und die Fertigung bis zur Erreichung der Werkzeugleistung gewährleistet ist.

10.7. Sobald wir unseren Lieferverpflichtungen wieder nachkommen können, ist das Werkzeug durch den Auftraggeber bzw. durch den fertigenden Fachbetrieb auf erste Aufforderung durch uns sofort und in einem ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzustellen.

  1. Umtausch und Rückgabe

11.1. Umtausch und Rückgabe können nur mit unserem Einverständnis innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung und unter Angabe der Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer, sowie unter Berechnung einer Manipulationsgebühr von 20 % erfolgen.

11.2. Bei Sonderartikel oder auf Wunsch separat angefertigten Artikeln ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

  1. Schutzrechte und Geheimhaltung

12.1. Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Kunde uns bei etwaiger Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen bzw. schad- und klaglos zu halten.

12.2. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den vom Kunden verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Bildern, Beschreibungen etc vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und sich Gelegenheit zu geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung zum Verkäufer bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

  1. Allgemeines

13.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechtsgesetzes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

13.3. Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht (Gerichtsstand Salzburg).

13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

13.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.